Von der Anmeldung bis zum Zubehör der Wachtelunterkunft

Wachteln halten und das artgerecht - so gelingtsAuch wenn die Haltung von Wachteln als unkompliziert und pflegeleicht gilt, so gibt es doch einige Voraussetzungen und Anforderungen, die erfüllt sein sollten. Welchen Platzbedarf haben Wachteln eigentlich? Wie lässt sich Wachtelunterkunft artgerecht gestaltet, damit sich die Tiere ganzjährig wohlfühlen? Welche Vorschriften sind zu beachten? Der folgende Artikel gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Wachtelhaltung und Empfehlungen für optimale Haltungsbedingungen.

Kategorie: Ratgeber Geflügel | 0 Kommentare

Rechtliche Grundlagen: Vorschriften und Gesetze zur Wachtelhaltung

Sowohl in Deutschland als auch in der EU gibt es nur wenige gesetzliche Anforderungen an eine Haltung von Wachteln. Generell gelten die allgemeinen Vorschriften des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sowie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Letztere regelt vor allem die Haltung Japanischer Legewachteln zu Erwerbszwecken (gewerbliche Haltung).

Die Formulierungen im § 2 TierSchG sind jedoch so allgemein gehalten, dass eine rechtliche Orientierung erschwert ist. Klar geregelt ist hier, dass eine Käfighaltung den Grundbedürfnissen der Wachteln nicht entspricht. Die Käfighaltung der Wachteln ist daher verboten

§ 2 Tierschutzgesetz:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Rechtliche Orientierung bietet ein von der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz Baden-Württemberg in Auftrag gegebenes Gutachten mit Empfehlungen aus veterinärmedizinischer Sicht. Japanische Legewachteln (auch Japanwachteln genannt) sind zwar domestiziert, gelten in Deutschland aber als „exotisches Nutztier“. Daher fallen Legewachteln unter die Erlaubnispflicht nach § 11 TierSchG. Wer also Legewachteln halten möchte, sollte sich bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis holen und die Tiere registrieren lassen.

Anmeldung bzw. Registrierung der Wachteln bei der zuständigen Behörde

Die Registrierung bzw. Anmeldung erfolgt - je nach Behörde - online, auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax. Hierzu werden Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, der Standort der Wachtelunterkunft, der Zeitpunkt, an dem die Wachtelhaltung begonnen wurde, die Bestandsgröße und die Angabe der Tierart benötigt. Die von der Behörde zugewiesene Nummer weist Tierhalterinnen und Tierhalter als Geflügelbesitzende aus. Einmal im Jahr hat unter dieser Nummer eine Folgemeldung mit aktuellen Angaben zur Größe des Tierbestandes zu erfolgen. Auch größere Bestandserweiterungen bzw. -verkleinerungen sowie ein möglicher Wohnsitzwechsel müssen der Behörde mitgeteilt werden.

Neben der Registrierungs- bzw. Meldepflicht bei der zuständigen Behörde ist jede Tierhalterin und jeder Tierhalter verpflichtet, seine Legewachteln bei der zuständigen Tierseuchenkasse anzumelden. Aufgabe der Tierseuchenkassen ist es, im Falle einer Tierseuche, wie etwa bei einem Ausbruch der Geflügelpest, Entschädigungen sowie Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen zu leisten.

Wachtelunterkunft: Anforderungen an Grundfläche und Mindesthöhe

Japanische Legewachteln leben und bewegen sich, wie ihre wildlebenden Verwandten, ausschließlich auf dem Boden. Um ihr natürliches bewegungsgebundenes Verhalten wie Laufen, Flattern, Futter suchen, Scharren und Picken auszuleben benötigen die Wachteln entsprechend freie Fläche. Daher gilt laut des Gutachtens der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz Baden-Württemberg folgende Empfehlung: Die frei nutzbare Grundfläche der gesamten Haltungseinrichtung entsprechend der Besatzdichte, sprich Anzahl der Legewachteln, sollte mindestens zwei Quadratmeter (zwei Meter Länge, ein Meter Breite) betragen. Für die Besatzdichte gibt es ebenfalls keine gesetzliche Regelung. Berücksichtigt man jedoch die Größe, das natürliche Verhalten sowie die Individualdistanz der Vögel, so passen auf einen Quadratmeter nicht mehr als sechs Wachteln.
Ein gut eingerichteter Platz zum Sandbaden ist essenziel in der Wachtelhaltung. Die Tiere nutzen diesen mehrfach täglich zu Pflege ihres Gefieders (©stock.adobe.com - KK-Fotografie).
Als Mindesthöhe der Haltungseinrichtung werden zwei Meter empfohlen. Alle Wachtelarten sind grundsätzlich flugfähig und zudem wird Fliegen als Fluchtreaktion genutzt. Um ihren Flug zu starten, springen die Tiere mit einer schnellen, kraftvollen Bewegung 1,5 bis 1,8 Meter in die Luft. Eine Mindesthöhe von zwei Metern bietet den Wachteln auch bei solchen Manövern zuverlässigen Schutz vor möglichen Verletzungen.

Anforderungen an die Wachtelunterkunft: An die Bedürfnisse ausgerichtete Funktionsbereiche, Ausstattungen und Zubehör

Zu den Grundbedürfnissen von Wachteln zählt einerseits der Aufenthalt an der frischen Luft, andererseits ein sicherer, geschützter Rückzugsort. Ebenso essenziell sind der Futterplatz und die Wachteltränke. Die im Handel erhältlichen Futterspender, Futterautomaten bzw. Futtersäulen ermöglichen eine leichte und bequeme Fütterung und Rationierung für die Halterin und den Halter. Sie sind so konzipiert, dass das Futter jederzeit zugänglich ist, dabei jedoch vor Verunreinigungen durch Einstreu oder Kot geschützt ist. Zudem verhindern Futterspender unerwünschtes Scharren im Futter. Die Wachteltränke stellt die ausreichende Versorgung mit frischem Wasser sicher. Auch hier gibt es im Handel verschiedene, speziell für Wachteln geeignete Modelle wie Stülptränken oder Nippeltränken. Diese sind beide platzsparend, ermöglichen ein einfaches Befüllen und schützen das Wasser vor Verschmutzung.

Zu einer gut strukturierten Wachtelunterkunft gehören außerdem Legenester, Verstecke und ein Platz fürs Sandbaden. Zudem benötigen Wachteln im Gegensatz zu Hühnern keine Sitzstangen. In der Natur bauen sich die Wachteln aus Gras, Heu und kleinen Ästchen in geschützten, flachen Erdmulden ihre Nester. Für eine ungestörte Eiablage benötigen Legewachteln in domestizierter Haltung eine Ruhezone mit möglichst sichtgeschützten Verstecken wie Höhlen, Unterschlüpfen oder Pflanzenbewuchs, welche sich bevorzugt in den Randbereichen befinden. Die Einstreu sollte in diesen Bereichen für den Bau der Nestmulde eine Tiefe von mindestens 15 Zentimeter haben. Die Verstecke dienen den Wachteln auch als Ruheplätze und fördern die Harmonie in der Wachtelgruppe

Für eine artgerechte Haltung brauchen Wachteln zudem einen mit Sand oder rieselfähigem trockenem Lehm befüllten Bereich zum Sand- oder Staubbaden. Die Tiere nutzen das Sandbaden mehrmals täglich zur Pflege ihres Gefieders und zur Verbesserung der Federstruktur.

Als Untergrund eignen sich entweder ein Naturboden oder eine lockere, trockene Einstreu wie kurze Strohhäcksel, Strohpellets, Pinienrinde oder Dinkelstreu. Unabhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds ist der Boden regelmäßig von Kot zu reinigen. Um den Wachteln einen natürlichen Abrieb ihrer Krallen und des Schnabels zu ermöglichen, empfehlen sich auf etwa 10 % der Nutzfläche Steine oder Beton.

Haltungsformen im Überblick - Stall, Voliere oder Gehege 

Für die Wachtelhaltung im Stall wird ein geschlossener Raum genutzt, dessen Größe abhängig von der Anzahl der gehaltenen Wachteln ist. Als Mindestgröße für bis zu fünf Wachteln werden 1 x 1,5 Meter bis 1 x 2 Meter empfohlen.

Eine besonders gängige Haltungsform ist die Voliere. Bei Volieren handelt es sich um einen komplett überdachten etwa zwei Meter hohen Außenbereich, bei dem je nach Ausführung eine oder drei Seiten mit feinmaschigem Draht gesichert sind und die jeweils übrigen Seiten mit Holzbrettern, -platten oder anderen Materialien ausgestattet sind. Die Volierenhaltung bietet den Wachteln jederzeit viel frische Luft, so dass sich die Tiere fast wie in der freien Natur fühlen können. Auch für den Wachtelhalter ist die Voliere praktisch, da sie leicht zu begehen und dadurch bequem zu reinigen ist. 

Als Gehege wird ein durch ein Gatter abgezäunter Bereich bezeichnet, der z. B. auf einer Rasenfläche oder Naturboden positioniert und dort immer wieder versetzt werden kann. Diese Haltungsform bietet jedoch nur dann die benötigte Sicherheit vor Fressfeinden und Schutz vor Nässe und Kälte im Winter, wenn sie z. B. mit einem Stall kombiniert wird und ein Dach die Wachteln am Wegfliegen hindert. 

Wachtelhaltung auf Balkon, Garten und Wohngebiet

Eine Wachtelhaltung im Stall, einer Voliere oder einem Gehege setzt voraus, dass ein eigener Garten vorhanden ist oder eine Gartenfläche zur Mitbenutzung zur Verfügung steht. Was tun, wenn kein Garten vorhanden ist? Vorausgesetzt, der Stall kann im Sommer gut beschattet werden, ist es auch möglich, Wachteln auf dem Balkon zu halten. Zudem muss der Balkon groß genug sein, um einen zwei bis drei Quadratmeter großen Stall stellen zu können.

Gehört der Balkon zu einer Mietwohnung, ist zuvor die Genehmigung durch den Vermieter einzuholen. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen sollte in allen Fällen eine Absprache mit den Nachbarn erfolgen. Auch wenn Wachteln nicht wie Hühner laut gackern, sondern nur leise piepsen, so kann der frühmorgendliche Wachtelschlag (Balzruf der Wachtel) von Nachbarn durchaus als störend empfunden werden. Auf die Haltung von Hähnen sollte auf einem Balkon im Wohngebiet vorsorglich besser verzichtet werden, da manche Hähne laut sein können. Wir keine Genehmigung beim Vermietenden eingeholt, so hat dieser das Recht, die Wohnung zu kündigen. Und Nachbarschaft hat ohne vorherige Absprache einen rechtlichen Anspruch auf Unterlassen der Wachtelhaltung. Die Absprache mit der Nachbarschaft empfiehlt sich übrigens auch dann, wenn sich der eigene Garten in einem dicht besiedelten Wohngebiet befindet.

Wachtelhaltung in Mietverhältnissen sowie in Wohngebieten

Unabhängig davon, ob Wachteln als Kleintiere gelten und damit keine generelle Genehmigungspflicht seitens Vermietenden und Nachbarn besteht, gelten folgende Anforderungen für die Haltung von Kleintieren:

  • Kleintiere sind in geschlossenen Behältnissen (Stall, Voliere, Käfig) gehalten werden
  • von den Tieren darf keine Störung oder Beeinträchtigung ausgehen.
  • die Bausubstanz darf nicht geschädigt werden.
  • von den Tieren darf keine Gefahr ausgehen.
  • die Anzahl der Tiere muss tierschutzkonform sein.
  • eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.

Abgrenzung - Hobbyhaltung vs. erwerbsmäßige Wachtelhaltung

Wer Legewachteln hält, um sich selbst mit Eiern zu versorgen verfolgt keinen Erwerbszweck. Ein Erwerbszweck liegt erst dann vor, wenn Eier über den Eigenbedarf hinaus mit der Intention, Gewinn zu erzielen verkauft werden. Für Japanische Legewachteln, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, gelten die allgemeinen Anforderungen aus den §§ 3 und 4 der TierSchNutztV. Je nach Umfang des Eiverkaufs muss ein Gewerbe angemeldet werden. Entscheidend dabei ist, ob es eine "Gewinnerzielungsabsicht" gibt. Werden die Eier lediglich zum Selbstkostenpreis an Endverbraucher abgegeben, müssen keine speziellen Genehmigungen eingeholt werden. Lediglich das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auszuweisen und je nach Bundesland finden regelmäßige Lebensmittelkontrollen statt. Der Verkauf von Eiern an Gaststätten oder auf Wochenmärkten erfordert die vorherige Gewerbeanmeldung. Wenn nicht nur die Eier, sondern auch das Fleisch der Wachteln verkauft werden soll, wird ein amtlicher Sachkundenachweis benötigt und es muss ein behördlich abgenommener Schlachtraum vorhanden sein.

Legewachtelhaltung im Winter

Japanische Legewachteln sind zwar winterhart, aber mit Blick auf die ursprüngliche Herkunft der Tiere ist zumindest ein Schutz vor Regen und Wind für eine artgerechte Haltung notwendig. Vor Wind und Nässe gut geschützt, stecken Legewachteln auch Temperaturen von bis zu minus 15 Grad ohne Probleme weg. Wer möchte, dass seine Wachteln auch im Winter Eier legen, kann mit Infrarot- oder Wärmelampen sowie mit Kunstlicht die Legetätigkeit ankurbeln. Wichtig zu beachten ist, dass du die Tiere keinen Temperaturschwankungen um mehr als sieben Grad aussetzt.
Auch wenn Japanische Legewachteln winterhart sind, sorge dafür, dass deine Tiere vor Wind, Nässe und zu großen Temperaturunterschieden geschützt sind (©stock.adobe.com - TwilightArtPictures).

Fazit: Wachteln halten und das artgerecht

  • Für die Haltung von Legewachteln ist eine behördliche Genehmigung und Registrierung notwendig.
  • Ställe, Volieren oder eingezäunte Gehege im Garten sind gängige und bestens geeignete Haltungsformen, während Käfighaltung aus Tierschutzgründen verboten ist.
  • Die ideale Besatzdichte liegt bei vier bis sechs Wachteln pro Quadratmeter.
  • Eine gute Wachtelunterkunft bietet Schutz vor Witterung, Freilaufbereiche sowie Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten.
  • Essenziell sind Futterplätze und Tränken (z. B. Nippeltränken), die eine bequeme Versorgung mit Futter und Wasser sicherstellen.
  • Sandbadebereiche sowie Funktionsbereiche wie Futter- und Ruheplätze gehören zur Grundausstattung für die artgerechte Haltung, in der sich die Wachteln wohlfühlen.
  • Japanische Legewachteln sind winterhart und vertragen Temperaturen bis -15 Grad, sofern sie vor Nässe und Wind geschützt sind.

 FAQ

1. Können Wachteln im Haus oder in der Wohnung gehalten werden? Nein. Von einer Wachtelhaltung im Haus oder in der Wohnung ist dringend abzuraten. Bereits fünf Wachteln produzieren mehr als 0,5 kg Kot am Tag, was in geschlossenen Räumen zu einer deutlichen Geruchsbelastung führt.
2. Wie viele Wachteln darf man auf einem Quadratmeter halten? In Deutschland gelten keine konkreten Zahl, mit der die Besatzdichte für Wachteln gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein von der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz Baden-Württemberg in Auftrag gegebenes Gutachten kommt aus veterinärmedizinischer Sicht zu der Empfehlung, auf einem Quadratmeter nicht mehr als sechs geschlechtsreife Wachteln zu halten.
3. Kann man Wachteln einzeln halten? Auf keinen Fall! Wachteln sind Gruppentiere. Eine Einzelhaltung ist nicht artgerecht. Es sollten mindestens drei, besser jedoch mehr Wachteln zusammen gehalten werden. Für Einsteigerinnen und Einsteiger empfiehlt sich eine Kleingruppe von fünf Wachtelhennen, die erfahrungsgemäß harmonisch zusammenleben und drei bis sechs Wachteleier am Tag legen.
4. Kann man Wachteln im Garten freilaufen lassen? Nein, davon ist dringend abzuraten. Wachteln können fliegen und gelten als nicht standorttreu. Zudem sind sie freilaufende Wachteln eine leichte Beute für Fressfeinde wie Hunde, Katzen, Marder, Raubvögel und Ratten.
5. Welche Pflanzen eignen sich zur Bepflanzung einer Wachtelvoliere? Pflanzen sind prinzipiell eine großartige Bereicherung für Wachteln, denn sie bieten den Tieren oftmals natürlichen Sichtschutz und Deckung. Hierfür eignen sich gleich mehrere Pflanzen wie z. B. Haselnussbüsche, Hainbuchen und dornenfreie Beerensträucher wie Himbeeren, Johannisbeeren und Brombeeren. Ebenfalls geeignet sind höher wachsende Gräser wie Pampasgras oder Miscanthus sowie Lavendel und Eukalyptus.